AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Bildungswerk für ganzheitliche Therapien, Maria Klier, Am Steintor 18, 47574 Goch, nachfolgend „Veranstalter“ genannt und dem/der Teilnehmer/-in, gelten ausschließlich diese nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Leistungen zwischen dem Bildungswerk für ganzheitliche Therapien als Veranstalter und dem Kunden als Kursteilnehmer.
1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Die Anmeldung zu einer vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung des Weiterbildungsprogramms muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin schriftlich in Form eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars vornehmen. Dieses Formular ist dann per Fax, Brief oder E-Mail an den Veranstalter zu übersenden. Durch Übersenden des Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit dem Veranstalter über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Weiterbildungsprogramms ab.
(2) Der Veranstalter prüft und bearbeitet die Anmeldung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält danach eine Anmeldebestätigung, welche dokumentiert, dass der Antrag des Teilnehmers / der Teilnehmerin beim Veranstalter eingegangen ist und dieser/diese in die Liste der Teilnehmer/-innen aufgenommen wurde.
(3) Alle Veranstaltungen des Weiterbildungsprogramms erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommen ist der Veranstalter berechtigt, die Weiterbildung abzusagen. Etwaige bis dahin getätigte Zahlungen werden dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zurückerstattet.
(4) Der Veranstalter behält sich die Ablehnung eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin vor.
(5) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet
(6) Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, sowie eine dazugehörige Studienbescheinigung. Bei einem nicht Bestehen der praktischen Prüfung kann diese einmal wiederholt werden. Eine im Einzelfall gesonderte Vereinbarung über einen erneuten Prüfungstermin wird dann mit dem Teilnehmer / der Teilnehmerin individuell vereinbart. Ein Rechtsanspruch auf die Anerkennung der von uns im Hinblick auf die Teilnahme an unseren Weiterbildungen erteilten Zertifikate bei den Krankenkassen besteht nicht, da diese individuell und nach Prüfung, z.B. der beruflichen Grundqualifikation von den Krankenkassen ausgesprochen wird.
2. Zahlungsmodalitäten
(1) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich zur Entrichtung der individuell anfallenden Teilnahmegebühr der von ihm / ihr gewählten Weiterbildung. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages berechtigt zur Teilnahme an unserem Veranstaltungsangebot. Die Rechnung wird dem Teilnehmer / der Teilnehmerin unaufgefordert zugeschickt. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Teilnahmegebühr (voller Betrag oder erste Rate) muss, unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B Agentur für Arbeit, Bundesministerium für Bildung und Forschung, etc.) spätestens am Fälligkeitstermin (Beginn des Lehrgangs) auf dem Konto des Bildungswerkes für ganzheitliche Therapien eingegangen sein. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich, unabhängig von der Form seiner / ihrer Buchung, damit einverstanden, dass Rechnungen ihm / ihr gegenüber auch in elektronischer Form (per E-Mail) gestellt werden dürfen.
Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist der Tag der Wertstellung auf dem in der Rechnung genannten Bankkonto maßgeblich.
(2) Sämtliche durch den Veranstalter genannten Preise für Weiterbildungen, Schulungen, Seminare etc. sind von der Umsatzsteuer befreit.
(3) Befindet sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin mit der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge in Verzug so ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Kursteilnehmer berechtigt, diesen von der weiteren Fortsetzung des Kurses auszuschließen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich wird eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat die Möglichkeit, die Ausbildung durch eine geeignete Förderstelle fördern bzw. bezuschussen zu lassen (Arbeitsagenturen/JobCenter//Bildungsprämie/ Bildungsscheck etc.). Ob, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen eine Förderung bewilligt wird, hängt alleine von den zuständigen Förderstellen ab, die die Förderung genehmigen oder ablehnen können. Die Förderfähigkeit kann daher ausdrücklich nicht durch den Veranstalter garantiert werden. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin nimmt dies zur Kenntnis und versichert zusätzlich, dass er/sie die vollen Kosten der Ausbildung unabhängig einer bewilligten Förderung an den Anbieter fristgerecht zu zahlen hat. Die Förderung ist nicht möglich in Verbindung mit Rabatten.
(5) Reservierung Unterkunft und Verpflegung im Seminarhaus
Die Buchung und ggf. Stornierung von Unterkunft und Verpflegung werden grundsätzlich über den Veranstalter abgewickelt. Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden in einer gesonderten Rechnung ausgewiesen und sind vom Teilnehmer /der Teilnehmerin vor Ausbildungsbeginn an den Veranstalter zu zahlen. Eine spätere Erstattung ist bei Absage des Teilnehmers /der Teilnehmerin nur im Rahmen der jeweils geltenden Stornierungsfristen des Seminarhauses möglich.
Zusatznächte müssen vom Teilnehmer / der Teilnehmerin selbstständig beim Seminarhaus gebucht und bezahlt werden.
3. Angebote und Konditionen
(1) Kosten
Die für den Teilnehmer / die Teilnehmerin anfallenden Kosten sind in den vom Veranstalter angebotenen Weiterbildungsprogrammen aufgelistet. Verpflegungs- sowie Unterkunftskosten sind separat ausgewiesen. Siehe hierzu auch §2; Abs. 5.
(2) Rabatte
Die vom Veranstalter angebotenen, verschiedenen Rabattmöglichkeiten sind nicht kombinierbar. Dies gilt auch für bereits rabattierte Gesamtpreise. Sie erhalten grundsätzlich den für Sie günstigsten Rabatt.
Sollten Sie nachträglich teilstornieren, wird der vom Veranstalter gewährte Rabatt zurückgenommen bzw. nachbelastet.
4. Erfüllungsgehilfen, Änderungsvorbehalte
(1) Der Veranstalter behält sich die Ausübung / Erfüllung des Vertrages durch Dritte als Erfüllungsgehilfen/-innen vor.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen, pandemischer Lage, Erkrankung, ) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht wesentlich ändern. Der Veranstalter behält sich vor, die Präsenzveranstaltung bei pandemischer Lage als Online-Veranstaltungen durchzuführen oder Seminare nach Absprache zu verlegen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ein Wechsel der Referenten/innen und / oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den/die Teilnehmer/-in weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Der Veranstalter hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Lehrgänge und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Die Veranstaltungsorte werden mit der Ausschreibung des Ausbildungslehrgangs bekannt gegeben.
(5) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.
(6) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/-innen in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe § 2; Abs. 3), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes etc., von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch des Veranstalters nach § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Rücktritt/Verhinderung/Widerruf
(1) Innerhalb von vierzehn Werktagen nach Vertragsschluss, maßgeblich ist der Eingang beim Veranstalter, kann der/die Teilnehmer/-in ohne Angaben von Gründen kostenlos von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich, mittels eindeutiger Erklärung (Post, Telefax oder E-Mail) einzureichen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(1.1) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(1.2) Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ihnen im Rahmen der Ausbildung zur Verfügung gestellten Studienunterlagen wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Unterlagen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
(1.3) Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Leistung (z.B. Beginn des Seminars) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers / der Teilnehmerin hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Teilnehmer / die Teilnehmerin diese selbst veranlasst hat.
(2) Ein Rücktritt bis spätestens 56 Tage vor Kursbeginn ist kostenfrei möglich. Bei Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Danach werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig. Werden vom Bildungswerk Kosten für Übernachtung und/oder Verpflegung in Rechnung gestellt greift §2; Abs. 5.
(Die Buchung einer Weiterbildung ist wie eine Reisebuchung, da Ihr Platz nur in wenigen Fällen neu besetzt werden kann, wenn Sie aus unerwarteten Gründen kurzfristig verhindert sind. Informieren Sie sich gerne über eine Seminarversicherung) Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Während der laufenden Weiterbildung ist eine Kündigung frühestens zum vierten Ausbildungsmonat (Ende dritter Ausbildungsmonat) mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Monatsende möglich .
Die Kostenerstattung ist wie folgt:
Kündigung zum Ende des 3. Ausbildungsmonats: Erstattung 30 % der Ausbildungskosten
Kündigung zum Ende des 4. Ausbildungsmonats: Erstattung 20 % der Ausbildungskosten
Kündigung zum 5. Ausbildungsmonat: Erstattung 10 % der Ausbildungskosten
Erstattung von Kosten für Unterkunft und Verpflegung: siehe §2; Abs. 5.
(3) Kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht an einer der Präsenzveranstaltungen teilnehmen hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin keinen Anspruch auf Erstattung oder eine Ersatzveranstaltung. Ein Fehltermin ist grundsätzlich möglich und hindert den/die Teilnehmer/in nicht am Abschluss der Ausbildung.
(4) Bei bezuschussten/geförderten Weiterbildungen durch Förderstellen (Arbeitsagenturen/JobCenter/Bildungsprämie/Bildungsscheck etc.) wird bei Rücktritt bzw. Kündigung aufgrund des entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 € erhoben.
6. Urheberrechte / Foto- und Filmaufnahmen
(1) Das Bildungswerk für ganzheitliche Therapien behält sich alle Rechte für sämtliche auf dessen Website publizierten Inhalte (Bilder, Texte usw.) vor. Diese dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Bildungswerkes von Dritten weiterverwendet werden.
(2) Der Teilnehmer / Die Teilnehmerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche während der Kursteilnahme erhaltenen Skripte und Kursunterlagen den Bestimmungen des geltenden Urheberrechts unterliegen. Die Weitergabe und/oder Verwendung des Lehrmaterials z.B. zu Unterrichtszwecken und Vervielfältigung auf jedem Wege ist nicht gestattet. Auch der Weiterverkauf oder Verleih des Lehrmaterials ist nicht gestattet.
(3) Mitschnitte (Audio/Video) und Fotoaufnahmen während der Seminare sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt, Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und Schadensersatzansprüche sind vorbehalten.
(4) Bei einigen Veranstaltungen kann es zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos und/ oder Videos kommen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufnahmen zu Werbezwecken des Bildungswerkes für ganzheitliche Therapien verwendet werden können. Sollten Sie einer Aufnahme Ihrer Person nicht zustimmen, wenden Sie sich an den jeweiligen Referenten. Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holen wir Ihr Einverständnis im Vorfeld der Veranstaltung gesondert ein.
7. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der /die Teilnehmer /-in mit der Speicherung, Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden.
8. Haftung
(1) Für die Beaufsichtigung des Privateigentums ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich. Bei Diebstahl, Beschädigung und Verlust von Gegenständen kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
(2) Der Veranstalter haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (nicht jedoch für freie Mitarbeiter), und zwar nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter, sofern er eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist („Kardinalpflicht“). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Für Schäden, die durch die nicht sach- und fachgerechte Ausübung von Anwendungsdemonstrationen und Übungen zwischen den Kursteilnehmern entstehen haftet der Teilnehmer/ die Teilnehmerin. Der Kursteilnehmer handelt insoweit auf eigene Gefahr und Risiko. Für ausreichende Versicherung trägt der Kursteilnehmer selbst Sorge.
(3) Die im Rahmen unserer Kurse zur Verfügung gestellten Kursunterlagen werden von uns nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit der Inhalte sind ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(2) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die hier vorliegende Schriftformklausel
10. Erfüllungsort
Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Lehrveranstaltungen in den im Angebot angegebenen Tagungshäusern statt. Gerichtsstand ist Goch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Juni 2023